2. Novelle der Verordnung über ärztliche Fortbildung

Präzisiert …

… wurden in § 3 die Regeln der Zusammenarbeit zwischen Fortbildungsanbietern und Sponsoren:

  • Abs. 2: Jedes Sponsoring ist im Rahmen des Approbationsantrags über den DFPKalender und in Publikationen zur DFPFortbildung transparent zu machen.
  • Abs. 3 […]: Weiters darf der Sponsor die ausgegebenen Fortbildungsunterlagen nicht inhaltlich gestalten oder beeinflussen. Produktschulungen sind keine DFP-anerkannte Fortbildungsart.
  • Abs. 5 […]: Werbung darf nicht so dargestellt werden, als wäre sie der Inhalt der Fortbildung. Der Sponsor muss in Publikationen unmissverständlich als solcher ausgewiesen und darf nicht als Fortbildungsanbieter dargestellt werden.

Erweitert …

… um 2 DFP-anerkannte Fortbildungsarten Webinar und Intervision gelten ab jetzt auch als DFP-Tool. Was sind Webinar und Intervision?

  • Bei Webinaren handelt es sich um Live- Fortbildungen, an denen Teilnehmer online in interaktiver Form partizipieren.
  • Unter Intervision versteht man eine kollegiale Beratung in psychosozialen Berufen, bei der beruflich Gleichgestellte gemeinsam nach Lösungen für ein konkretes Problem suchen. Diese Fortbildungsart ist, sofern wie ein Qualitätszirkel (Voraussetzung: Leitung durch ärztlichen Moderator) organisiert, zur DFP-Approbation zugelassen.

Häufige gestellte Fragen:

DFP-Punkte sammeln

  • mindestens 250 DFP-Punkte in 5 Jahren:
    – davon mindestens 200 medizinische DFP-Punkte und maximal 50 sonstige Punkte
    UND
    – davon mindestens 85 DFP-Punkte aus Präsenzfortbildungen (inkl. Qualitätszirkel) und maximal 165 Punkte aus E- Learning, Literaturstudium, Hospitationen, Supervisionen etc.

Wussten Sie …

… was „sonstige“ Fortbildungspunkte sind? Sonstige Fortbildung umfasst nicht-medizinische Fortbildungen und kann im Rahmen aller anerkannten DFP-Fortbildungen absolviert und anerkannt werden. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patientenorientiert sein (z.B. Medizin- Englisch-Kurs, Steuerseminar für die Praxis, Führungsund Kommunikationsseminare, medizinrechtliche Fortbildung).

… wie DFP-Punkte berechnet werden?

  • 1 DFP-Punkt entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten (ohne Pausen). Die Anzahl der DFP-Punkte für eine Fortbildung ergibt sich aus der Dauer der Fortbildung in Minuten, dividiert durch 45, wobei das Ergebnis kaufmännisch auf ganze Einheiten zu runden ist.
  • Pro Tag können maximal 10 DFP-Punkte vergeben werden.
  • Bei Fehlen von genauen Zeitangaben können für einen halben Tag maximal 3 DFP-Punkte, für einen ganzen Tag maximal 6 DFP-Punkte angerechnet werden