Impfappell der Ärztekammer

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Nach einem ernsten Anlassfall weisen Fachleute auf die dringende Notwendigkeit eines aufrechten Impfschutzes hin. Auffrischungsimpfungen sollten nicht vernachlässigt werden.

Alarmiert zeigt sich Rudolf Schmitzberger, Leiter des Referates für Impfangelegenheiten der Österreichischen Ärztekammer, von der Nachricht, dass ein 13-jähriges Kind mit einer lebensbedrohlichen Tetanusinfektion auf der Intensivstation der Linzer Kepler Uni Klinik behandelt werden muss. „Die Notwendigkeit von rechtzeitigen Auffrischungsimpfungen wird leider vielfach vergessen. Die Folge: Überwunden geglaubte Krankheitsbilder kehren zurück“, so Schmitzberger. Bereits Bagatellverletzungen, zum Beispiel bei der Gartenarbeit, könnten dazu führen, dass der Erreger in die Haut eindringt. Bei unvollständigem Impfschutz, wie ihn der 13-Jährige aufweise, könne das unter Umständen zu einem schweren Krankheitsbild führen.

„Die Tetanusimpfung ist im kostenfreien Kinder-Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung im dritten, fünften und elften bis zwölften Lebensmonat geimpft. Im Schulalter (siebentes bis neuntes Lebensjahr) wird die Kombinationsimpfung Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio (Kinderlähmung) wiederholt“, erklärt Schmitzberger das Impfschema. Danach sei alle 10 Jahre eine Auffrischung notwendig. Personen ab 60 Jahren benötigen diese aufgrund der Alterung des Immunsystems dann alle fünf Jahre. „Nehmen Sie jederzeit mit Ihrer Vertrauensärztin oder Ihrem Vertrauensarzt Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu Ihrem Impfstatus haben“, appelliert auch Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzt:innen. (red)