Thrombosen nach Impfung mit rascher Behandlung verhinderbar

Das Syndrom VITT (vaccine-induced thrombotic thrombocytopenia) kann mit frühzeitiger Behandlung verhindert werden. Das betonte die MedUni Wien am Montag. Wie die Behandlung einer Patientin erfolgreich war, wurde nun wissenschaftlich publiziert.

Die Nebenwirkung VITT der Vektorimpfstoffe wird höchstwahrscheinlich durch eine fehlerhafte Immunantwort verursacht, wodurch Thrombozyten-aktivierende Antikörper gebildet werden und eine Thrombozytopenie (Blutplättchenmangel) und Thrombosen entstehen. Die Sterblichkeitsrate ist mit 40 bis 50 Prozent hoch und eine sofortige Behandlung erforderlich, betonte die MedUni in einer Aussendung. An der Universitätsklinik für Innere Medizin I von MedUni und AKH Wien wurde nun unter Leitung des Gerinnungsspezialisten Paul Knöbl eine Betroffene erfolgreich behandelt. Die Patientin war mit niedriger Thrombozytenzahl und niedrigem Fibrinogenwert an die Universitätsklinik gekommen. „Außerdem waren die D-Dimer-Werte, die auf eine Thrombose hindeuten können, sehr hoch und die Heparin-PF4-Antikörper-ELISA stark positiv. Alles Anzeichen für eine entstehende Thrombose“, erläuterte Knöbl.

Der Patientin wurden hochdosiert intravenös Immunglobulin-Konzentrate, Kortison und besondere gerinnungshemmende Medikamente verabreicht. Die Immunglobulin-Konzentrate enthalten Antikörper, die die fehlgeleitete Immunreaktion abblocken können. Die üblichen Heparinpräparate zur Gerinnungshemmung dürfen nicht verwendet werden, da diese Thrombosen auslösen oder verschlechtern können. „Bei diesem Fall konnten wir zum ersten Mal die Wirksamkeit einer potenziell lebensrettenden Behandlungsstrategie für impfinduzierte Thrombosen beschreiben“, berichtete Knöbl. Diese neuen Erkenntnisse wurden nun im „Journal of Thrombosis and Haemostasis“ publiziert. Dabei werden einerseits die aktuellen Behandlungsempfehlungen unterstützt, es wird aber auch darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Thrombose eine frühzeitige Diagnose und eine unverzügliche Einleitung der Behandlung notwendig sind. (red/APA)