Bundesweite Proteste für höhere Apotheken-Honorare

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Am 23. März sollen in Deutschland alle Apotheken geschlossen halten. Lediglich Notdienste wird es geben, teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA mit.

Die deutsche Apothekerschaft kündigt bundesweite Protestmaßnahmen an, um für eine Honorarerhöhung zu kämpfen. Konkret hat die Mitgliederversammlung der ABDA den Weg frei gemacht für einen bundesweiten Protesttag der Apothekerschaft am 23. März. Die Landesapothekerverbände werden an diesem Tag alle Apotheken dazu aufrufen, die Apotheken geschlossen zu halten. Die Versorgung wird durch die Notdienst-Apotheken aufrechterhalten. Außerdem werden die Landesapothekerverbände in den Städten Berlin, Hannover, München und Düsseldorf zentrale Kundgebungen bzw. Demonstrationen organisieren.

ABDA-Präsident Thomas Preis dazu: „Wir wehren uns dagegen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. Unsere Kosten sind in den vergangenen 13 Jahren um 65 Prozent gestiegen – die Vergütung hingegen stagniert. Deswegen mussten seit 2013 fast 20 Prozent der Apotheken schließen. Und ein Ende der Schließungswelle ist nicht absehbar. Unser packungsbezogenes Honorar wird von der Bundesregierung festgelegt. Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung der Vergütung von 8,35 auf 9,50 Euro pro Packung vor.“ Die Politik müsse zu ihrer Zusage stehen. Sonst werde die brandgefährliche Schließungswelle der Apotheken ungebremst weitergehen. „Das können wir uns nicht leisten, erst recht nicht mit Blick auf den demografischen Wandel und die erforderliche Krisenresilienz‘ der Arzneimittelversorgung.“

Eine ABDA-Resolution warnt zudem die Apothekerschaft auch vor aktuellen „systemgefährdenden Plänen der Bundesregierung“ bei der Arzneimittelversorgung. „Wir wehren uns gegen die Pläne, ‚Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker‘ zu etablieren. Eine Apotheke ohne ständig anwesende Apothekerin oder Apotheker ist ein gefährlicher Irrweg. Verlierer wären Patientinnen und Patienten und die Arzneimitteltherapiesicherheit.“ Im Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das am Freitag erstmals im Bundestag beraten wurde, ist eine zeitweise Leitung der Apotheken ohne Apothekerin oder Apotheker vorgesehen. (red)