Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) stellen in der klinischen Praxis ein häufiges Problem dar. Sie sind multifaktoriell bedingt und deshalb ein interdisziplinäres Problem. Nicht abgeklärte UAW führen zur Verschreibung alternativer, weniger wirksamer oder teurerer Alternativmedikamente. Aus diesem Grund empfehlen europäische und amerikanische Leitlinien die Aufarbeitung dieser Fälle. Eine Aufarbeitung beginnt mit einer sorgfältigen Anamnese. Darauf folgen Haut- und, falls verfügbar, In-vitro-Tests. Führen diese Tests nicht zu einem schlüssigen Ergebnis, können Provokationstests mit den verdächtigen oder alternativen Arzneimitteln angeschlossen werden. Das Ergebnis soll dem Patienten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. In der Praxis haben sich hierfür Allergiepässe bewährt.