PAVK ist Hochrisikoäquivalent schlechthin

Da seit den zitierten ESC/EAS-Richtlinien zur Lipidtherapie auch die ESC-Richtlinien für die periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) neu definiert wurden, ist es unumgänglich, auch den PAVK-Patienten im Lichte der Lipidtherapie neu zu definieren.

Die Stratifizierung in 4 verschiedene Risikogruppen im Zusammenhang mit der adäquaten Lipidzielwerterreichung ist prinzipiell ein sehr großer Schritt. Trotz allem wird in diesem Scoring-System nie der PAVK-Patient angeführt. Nach den Definitionen der ESC-Guide­lines aus 2011 ist PAVK nun der Begriff für systemische Arteriosklerose betreffend alle Gefäßgebiete außer intrazerebrale und koronare Arterien, und somit „langstreckenartig“ das umfangreichste Gefäßgebiet. In diesen Richtlinien werden ganz dezidiert die einzelnen Risikofaktoren und deren Stellenwert für den Befall der einzelnen Gefäßregionen dargestellt. Die Dyslipidämie ist ein ganz relevanter Risikofaktor. In den ESC/EAS-Guidelines spielt diese Darstellung eine enorm untergeordnete Rolle. Es ist klar, dass der Patient letztendlich an einem kardio- bzw. zerebrovaskulären Ereignis verstirbt. Jedoch weist nicht der Patient, der sich erstmalig mit einem kardialen Symptomenkomplex präsentiert, das höchste Risiko hiefür auf, sondern jener mit der systematisiertesten Form der Arteriosklerose, der PAVK-Patient.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Richtlinien muss gefordert werden, dass die Zielwerterreichung für ein Hochrisikokollektiv unbedingt den PAVK-Patienten miteinschließen muss, da dieser den Hochrisikopatienten schlechthin und in großem prozentuellen Ausmaß (bei Alter > 65 Jahre jeder 5. Mensch) repräsentiert. Als Gefäßmediziner sehen wir aber selbst bei Patienten mit kritischer Extremitätenischämie mit einer sehr hohen Letalitätsrate nach wie vor Patienten, die ohne adäquate Statintherapie auskommen müssen. Um einen PAVK-Patienten adäquat zu therapieren, sein hohes kardiovaskuläres aber auch gefäßspezifisches Risiko zu minimieren, ist es unbedingt vonnöten, alle Patienten mit einer PAVK als Hochrisikokollektiv zu klassifizieren und sie dementsprechend mit einer lipidsenkenden Therapie zu versorgen.