Ausgebremst

Steuerberaterinnen und -berater sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer erleben täglich, wo bürokratische Vorgaben Unternehmen ausbremsen: bei Lohnabgaben, Förderanträgen, Registerpflichten oder der oft noch papierlastigen Kommunikation mit Behörden. Die KSW fordert daher nicht nur punktuelle Erleichterungen, sondern tiefgreifende Strukturreformen, die von einem digitalen Steuerakt über einen One-Stop-Shop für lohnbezogene Abgaben bis hin zu klareren Regeln für Gründerinnen und Gründer reichen. Im Interview erklärt KSW-Präsident Mag. Philipp Rath, warum Entbürokratisierung eine Voraussetzung dafür ist, dass Österreich als Wirtschaftsstandort wieder an Dynamik gewinnt.

Warum ist das Thema Entbürokratisierung der KSW so ein großes Anliegen?
Die Kammer versteht sich nicht nur als Interessenvertretung, sondern als aktive Mitgestalterin von Reformprozessen. Wir haben das Ohr direkt an den Unternehmen und hier ist es nicht zu überhören, und das nicht erst seit gestern, dass Bürokratieabbau das Gebot der Stunde ist. Jahrzehntelange Steuer- und Bürokratietraditionen müssen hinterfragt, reformiert und konsequent abgeschafft werden. Der Hintergrund ist, dass der Wirtschaftsstandort Österreich in den letzten Jahren massiv an internationaler Wettbewerbsfähigkeit verloren hat. Dass die heimische Wirtschaft stagniert, haben wir durch das Ranking des Lausanner Instituts IMD schwarz auf weiß präsentiert bekommen. Laut dem IMD World Competitiveness Yearbook ist Österreich von Rang 16 im Jahr 2020 auf Rang 26 im Jahr 2024 zurückgefallen, wobei die schlechtesten Werte explizit im Bereich der Steuerpolitik erreicht wurden. Momentan ist die administrative Belastung schlichtweg überbordend. Wir sind erste Ansprechpartnerinnen und -partner der Wirtschaft und sehen daher täglich, wie diese starren Strukturen das Wirtschaften erschweren.

Was bedeutet „Entbürokratisierung“ aus Ihrer Sicht konkret und woran würden Sie messbar erkennen, dass sie gelingt?
Weniger Bürokratie bringt mehr Wachstum und Entbürokratisierung bedeutet mehr Zeit für Innovationen. Messbar wird der Erfolg an der praktischen Entlastung der Unternehmen. Gelingen bedeutet für uns, wenn die Reformen dazu führen, dass das Wirtschaften in Österreich spürbar einfacher wird.
Konkret haben wir als Kammer ein umfassendes Steuerreformpapier ausgearbeitet, das tief und sehr detailliert in die Praxis geht. Wir fordern notwendige Reformen in der Personal- und Lohnverrechnung, bringen fundierte Vorschläge im Bereich der Gewinnermittlung sowie der Unternehmensbesteuerung und des Verfahrensrechts ein. Es geht uns darum, in Bereichen wie der Offenlegungspflicht und der Abgabenstruktur echte Erleichterungen zu schaffen. Wir begrüßen klar das Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung und bringen uns mit unserer Expertise aktiv ein. Erste Vorschläge zur Entbürokratisierung seitens der Kammer liegen bereits auf dem Tisch, weitere folgen.

Welche drei Maßnahmen hätten den größten kurzfristigen Entlastungseffekt für Unternehmen in Österreich?
Drei Maßnahmen zu benennen ist fast zu kurz gegriffen, da jahrzehntelange Steuer- und Bürokratietraditionen aufgebrochen werden müssen, um echten Fortschritt zu ermöglichen. Österreich braucht dringend eine Entlastung bei Steuern und Abgaben sowie eine radikale Vereinfachung im Meldewesen. Unsere Prioritäten gliedern sich in kurz- und langfristige Hebel. Kurzfristig fordern wir eine Reform und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bei der Lohnverrechnung durch eine einheitliche Einhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen inklusive der Kommunalsteuerbeiträge. Die Komplexität der Lohnverrechnung ist ein weiteres Thema: Mit mehr als 800 Kollektivverträgen in Österreich ist die Herausforderung enorm. Eine Zusammenführung auf einen akzeptablen Rahmen von etwa 100 Verträgen sehen wir als dringend notwendig. Weitere Punkte sind die Befristung von Förderungen sowie die Abschaffung der Doppelgleisigkeit von öffentlichen Registern wie Firmenbuch, Personenstandsregister und Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG).
Langfristig zielen wir auf eine einheitliche Dienstgeberabgabe und die Anhebung der seit vielen Jahren unveränderten Freigrenzen in der Gehaltsverrechnung ab. Zudem ist eine bessere Abstimmung des Steuer- und Sozialversicherungssystems unumgänglich. Niemand sollte durch diese Kombination auf eine Abgabenlast von über 50 Prozent kommen. Auch die Vereinheitlichung der Berechnung von Sonderzahlungen sowie das Modell eines Sabbaticals nach 20 Dienstjahren statt eines klassischen Jubiläumsgeldes wären wesentliche Hebel, um komplexe Rückstellungsverpflichtungen zu beseitigen.

Wo erleben Betriebe derzeit die größten Bürokratiebremsen im Alltag?
Die größten Bürokratiebremsen resultieren aus einem überbordenden Wildwuchs an Ausnahmebestimmungen und ständig steigenden Dokumentationserfordernissen. Hinzu kommen die hohe Frequenz an jährlichen Gesetzesänderungen sowie eine enorme Behördenvielfalt. Insbesondere bei der Erhebung von Lohnabgaben sind Arbeitgeber mit einer Vielzahl an Abgabe-, Anzeige- und Berichtspflichten konfrontiert, die wertvolle Ressourcen binden. Ein sehr prägnantes Beispiel ist die Administration von Dienstreisen. Betriebe müssen jede Reise minutiös dokumentieren. Die Finanzverwaltung verlangt oft die Aufzeichnung des exakten Reiseweges. Weicht dieser nur minimal vom Standardweg ab, muss dies begründet werden. Wenn Prüferinnen oder Prüfer Jahre später Fahrten mit Routenplanern nachrechnen, führt dies zu einem Rechtfertigungsaufwand, der in Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen eine ganze Armada an Administrationspersonal erfordert.
Ein weiteres massives Hindernis sind die bereits erwähnten 800 Kollektivverträge. Zudem kämpfen Betriebe mit Haftungsfallen bei persönlichen Absetzbeträgen. Es ist Arbeitgebern nicht zumutbar, zu prüfen, wie oft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anbetracht von Homeoffice-Tagen und Abwesenheiten tatsächlich zurückgelegt haben. Ebenso wenig können sie kontrollieren, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Familienbonus Plus beanspruchen, tatsächlich Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den gesetzlichen Unterhalt leisten.

Wo sehen Sie die größten Hebel, die Digitalisierung bringen kann, und sind die heimischen Betriebe schon reif dafür?
Die größten Hebel liegen in der Automatisierung von Prüfprozessen. Ziel muss es sein, Unternehmen konsequent von bürokratischem Ballast zu befreien, damit Ressourcen dort eingesetzt werden können, wo sie sinnvoll sind. Die heimischen Betriebe sind weitgehend reif für die Digitalisierung. Sie nutzen digitale Tools bereits intensiv in ihrem Alltag. Momentan werden sie jedoch durch eine noch nicht ausreichend digitalisierte Verwaltung und die starren Dokumentationspflichten ausgebremst. Vielfach werden noch Formulare verlangt, die man nach Unterschrift einscannen muss. Der entscheidende Schwung der Digitalisierung muss jetzt in und von der Verwaltung getragen werden. Unsere Kanzleien und die Unternehmen treiben diese Modernisierung bereits aktiv voran und fordern sie auch ein. Es braucht keine jahrelangen Vorbereitungen auf der betrieblichen Seite, sondern eine Verwaltung, die mit den digitalen Standards und Wünschen der Wirtschaft Schritt hält.

Welche konkreten Änderungen braucht es in der öffentlichen Verwaltung, damit Verfahren schneller, planbarer und einheitlicher werden?
Wir fordern tiefgreifende Strukturreformen. Ein zentraler Hebel ist der transparente, digitale Steuerakt über FinanzOnline mit vollständiger elektronischer Akteneinsicht. Zudem müssen alle Formulare elektronisch verfügbar sein und mit der digitalen Signatur unterschrieben werden können. Weiters muss die Zersplitterung der Zuständigkeiten enden: Für die Einhebung aller lohnbezogenen Abgaben sollte nur noch eine einzige Behörde – vorzugsweise das Finanzamt – zuständig sein. Ein One-Stop-Shop mit nur einem Beitragskonto pro Dienstgeber würde den Aufwand drastisch reduzieren.
Darüber hinaus müssen wir die Dokumentationsflut eindämmen, wie etwa bei den Reisekosten. Unklare, schwammige Gesetze und kurzfristige Veröffentlichungen dürfen nicht länger die unternehmerische Planung behindern. Letztlich geht es um eine konsequente Modernisierung unter dem Motto „Digital First“ und die Abschaffung veralteter Steuern, die lediglich hohen Verwaltungsaufwand verursachen, aber keinen nennenswerten Ertrag bringen. Lieber etwas höhere Steuersätze als viele verschiedene Steuern mit unterschiedlichen Berechnungsschemata bei den Lohnnebenkosten. Klarer, einfacher und digitaler müssen sämtliche Abgaben werden. Wir müssen uns von papierfokussierten Prozessen endlich verabschieden und in der digitalen Gegenwart ankommen.

Was kann und will die Kammer selbst beitragen, um Entbürokratisierung und Digitalisierung konsequent voranzutreiben?
Die Kammer sieht sich als aktive Mitgestalterin und Brückenbauerin zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und der unternehmerischen Praxis. Wir fordern den Prozess der Entbürokratisierung und Digitalisierung nicht nur ein, wir unterstützen ihn durch konkrete Beiträge. Das beginnt bei unserer Vorbildfunktion: Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung und Entbürokratisierung konsequent in der Kammer selbst sowie in den Kanzleien unserer Mitglieder weiter wie bisher aktiv voranzutreiben. Damit zeigen wir als gesamter Berufsstand, dass moderne Strukturen effizientes Arbeiten optimieren.
Da die 8.800 Steuerberaterinnen und -berater sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer die ersten Ansprechpersonen der heimischen Unternehmen sind, fungieren wir als Ideensammler und Impulsgeber. Wir bündeln das Wissen aus der Praxis und bringen uns mit praxisgerechten umsetzbaren Reformvorschlägen ein.

Sie setzen sich dafür ein, Start-ups und Unternehmertum zu stärken. Welche Reformen würden hier helfen?
Unser Ziel ist es, den unternehmerischen Optimismus zu fördern und sicherzustellen, dass Reformen in den Betrieben tatsächlich zu weniger Bürokratie und mehr Zeit für Innovation führen. Aktuell sind Gründende jedoch mit Hürden konfrontiert, die Innovationen oft schon im Keim ersticken.
Ein massives Problem ist die Rechtsunsicherheit bei den Erwerbsformen. Es fehlt an einer klaren, zeitgemäßen Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit. Bei Gründenden, die flexibel mit freien Mitarbeitenden oder Subunternehmen zusammenarbeiten, kann es zu existenzbedrohenden Nachzahlungen kommen. Um Investitionen und auch Gründungen voranzubringen, schlagen wir unter anderem die Einführung einer Eigenkapitalverzinsung als Abzugsposten bei der Steuerberechnung vor. Es wäre für Gründende dann steuerlich unerheblich, ob sie ihr Unternehmen mit Fremd- oder Eigenkapital finanzieren; echte oder fiktive Zinsen können die Bemessungsgrundlage der Steuer kürzen. Das würde die Investition von privatem Kapital in junge Unternehmen wesentlich attraktiver machen, die Eigenkapitalbasis stärken und damit direkt neue Arbeitsplätze schaffen. Wir brauchen hier einfache, rechtssichere Rahmenbedingungen, damit aus guten Ideen auch erfolgreiche Unternehmen entstehen.
Gründende kämpfen auch mit den Förderstellen hinsichtlich Höhe und Berechnungsgrundlagen der Förderungen. Wir haben in Österreich grundsätzlich gute Förderungen von Start-ups, aber die Gründenden müssen für jede Förderstelle eigene Berechnungsformulare ausfüllen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Und viele Förderanträge müssen zweimal, beim Erstantrag und dann bei der Nachkontrolle, berechnet und abgegeben werden. Ein einziges digitales Formular mit Berechnungshilfen, das für alle Förderstellen gilt, wäre deutlich einfacher und praktikabler.