Dr. Alexander Biach, Generaldirektor der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), stellt im Interview der Digitalisierung des heimischen Gesundheitswesens ein gutes Zeugnis aus.
Wenn Sie dem österreichischen Gesundheitssystem heute ein „digitales Reifezeugnis“ ausstellen müssten: Wo stehen wir auf einer Skala von eins (ausbaufähig) bis zehn (ausgezeichnet)?
Ich würde Österreich bei sechs bis sieben von zehn einordnen. Die Voraussetzungen sind grundsätzlich gut: Wir verfügen über eine solide Infrastruktur, die politischen Rahmenbedingungen sind geschaffen und auch das Know-how bei den Anwenderinnen und Anwendern ist vorhanden. Digitalisierung ist im Gesundheitssystem klar als Schwerpunkt angekommen. Im internationalen Vergleich liegen wir dennoch nur im Mittelfeld. Die größte Schwäche ist die tatsächliche Nutzung der Möglichkeiten, denn laut internationalen Studien, erhalten wir derzeit nur 4/10 Punkten bei der Nutzung unserer Gesundheitsdaten. Bildlich gesprochen: Wir haben einen Rennwagen in der Garage – jetzt müssen wir ihn auch auf die Straße bringen.
Wir haben inzwischen e-Rezept, e-Impfpass, digitale e-card und immer mehr Online-Services. Vieles wirkt aber wie eine Digitalisierung der Verwaltung. Wo bleiben die Patientinnen und Patienten?
Natürlich sind viele Anwendungen zunächst verwaltungsnah. Aber man darf Verwaltungsprozesse nicht nur als Bürokratie sehen, denn richtig digitalisiert können sie für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und Orientierung bringen. Ein gutes Beispiel ist das e-Rezept: Der Vorteil besteht nicht nur darin, dass Papier wegfällt. Das verschriebene Medikament wird auch in der e-Medikation erfasst. So entsteht eine Übersicht über die bezogenen Medikamente, und mögliche Wechselwirkungen können leichter erkannt werden. Aus einem Verwaltungsins-trument wird damit ein Instrument für die Patientensicherheit.
Ähnliches gilt für den geplanten elektronischen Transportschein. Heute werden Patiententransporte oft noch auf Papier organisiert. Künftig soll digital hinterlegt werden, welches Transportmittel medizinisch tatsächlich notwendig ist. Darauf können Patientin, Patient, Leitstelle und andere Beteiligte zugreifen, auch die Abrechnung soll elektronisch erfolgen. Das spart Zeit, Verwaltungsaufwand und Kosten. Diese Mittel können wiederum in die medizinische Versorgung fließen.
Insgesamt sprechen wir von Millionen Formularen und Prozessen, die noch digitalisiert werden müssen. Das Ziel darf dabei nicht Digitalisierung um ihrer selbst willen sein. Sie muss Abläufe beschleunigen, Fehler reduzieren, Kosten senken und für Patientinnen und Patienten eine nachvollziehbarere und sicherere Versorgung schaffen.
„Insgesamt sprechen wir von Millionen Formularen und Prozessen, die noch digitalisiert werden müssen. […] Bei der Nutzung vorhandener Daten müssen wir auf jeden Fall schneller werden.“
Wenn man sich unterschiedliche Gesundheitsleistungen, von der Prävention bis hin zu Diagnose und Therapie, ansieht – wo erwarten Sie den größten Nutzen durch digitale Lösungen?
Ein besonders großes Potenzial sehe ich in der Prävention. Als SVS sind wir hier bereits sehr aktiv, etwa mit unserem Vorsorgepass. Versicherte können in unterschiedlichen Bereichen Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen – von Vorsorge- und Krebsuntersuchungen über Impfungen bis hin zu Mundhygiene oder unserem Gesundheits-Check Junior. Diese Aktivitäten werden digital erfasst und mit Punkten belohnt. Gleichzeitig können wir – abhängig von Alter, Geschlecht und Risikoprofil – individuelle Vorsorgeempfehlungen ausspielen. Je besser die vorhandenen Gesundheitsdaten künftig genutzt werden können, desto gezielter lassen sich Risiken erkennen und präventive Maßnahmen empfehlen.
Aber auch in Diagnose und Behandlung gibt es großes Potenzial. In der Dermatologie können etwa hochauflösende Bilder zur fachärztlichen Begutachtung übermittelt oder künftig verstärkt durch KI analysiert werden. Solche Systeme sollen Ärztinnen und Ärzte unterstützen und Auffälligkeiten schneller erkennen.
Ein weiteres Beispiel ist die Rehabilitation. Nach einem stationären Reha-Aufenthalt können Patientinnen und Patienten Übungen zu Hause digital fortsetzen. Kamerabasierte Systeme prüfen die Ausführung, bei Bedarf können Therapeutinnen und Therapeuten zugeschaltet werden. So lässt sich der Behandlungserfolg länger sichern. Der größte Nutzen entsteht daher nicht an einem einzelnen Punkt, sondern entlang der gesamten Versorgungskette.
Sind wir trotzdem noch zu langsam mit den Digitalisierungsprozessen?
Bei der Nutzung vorhandener Daten müssen wir auf jeden Fall schneller werden. Gleichzeitig dürfen wir europäische Datenschutzstandards nicht mit Modellen vergleichen, wie wir sie etwa aus Teilen Asiens kennen, denn das wäre gesellschaftlich nicht übertragbar. Das eigentliche Problem ist, dass viele Daten noch in getrennten Silos liegen und Systeme nicht ausreichend miteinander verknüpft sind. Genau hier soll die geplante eHealth-Agentur ansetzen. Sie soll bestehende Aktivitäten koordinieren, Standards vereinheitlichen und Parallelstrukturen vermeiden. Wenn es gelingt, Gesundheitsdaten sicher und nach gemeinsamen europäischen Regeln besser nutzbar zu machen, kann die Digitalisierung deutlich an Tempo gewinnen.
Wie lange wird es dauern, bis es in Österreich die „App auf Rezept“ gibt, und wie könnte der Erstattungsprozess aussehen?
Über digitale Medizinprodukte wird in Österreich schon lange diskutiert. Deutschland ist hier früher vorangegangen, wir haben uns dieses Modell bewusst angesehen und daraus gelernt. Nun wird im Rahmen der Gesundheitsreform an einer gesetzlichen Grundlage gearbeitet.
Aus heutiger Sicht ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen. Am Anfang steht die CE-Zertifizierung, die insbesondere die technischen Anforderungen und die europäische Zulassung sicherstellt. In einem zweiten Schritt soll auf nationaler Ebene, etwa durch die AGES, die Sicherheit und medizinische Qualität des Produkts geprüft werden. Danach folgt die Frage der Erstattung: Mit dem Anbieter müsste ein Preis verhandelt werden – ähnlich dem System, das wir bereits von Medikamenten kennen.
Der Unterschied zu Deutschland wäre, dass wir eher auf bereits ausgereifte Produkte setzen wollen, deren technische und medizinische Qualität nachgewiesen ist, bevor sie in die Erstattung kommen. Anschließend könnten Ärztinnen und Ärzte solche Anwendungen verschreiben. In bestimmten Bereichen, etwa Psychotherapie oder Psychologie, könnte man auch über weitere verschreibungsberechtigte Berufsgruppen diskutieren.
Wichtig ist: Wer eine Anwendung erstattet bekommen möchte, soll dafür eine entsprechende Verordnung benötigen. Gleichzeitig könnten geprüfte Produkte natürlich auch privat gekauft werden. So entsteht mehr Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer und zugleich ein klarer Markt für seriöse digitale Gesundheitsanwendungen, von dem auch österreichische Anbieter und Start-ups profitieren können.
Wenn wir dieses Gespräch in fünf Jahren wiederholen: Welche Prozesse werden dann abgeschlossen sein?
Ich erwarte Fortschritte auf drei Ebenen. Erstens werden viele Prozesse zwischen Patientinnen und Patienten, Gesundheitsdienstleistern und Versicherungen weitgehend digitalisiert sein – von Verordnungen bis zu Zuweisungen und Terminbuchungen. Zweitens haben wir eine stärker harmonisierte Infrastruktur, in der Daten nicht nur abgerufen, sondern auch konsequent eingespeist werden. Und drittens wird die Nutzung von Gesundheitsdaten deutlich weiter sein. Auf dieser Basis können individuellere Therapien, Präzisionsmedizin und personalisierte Angebote entstehen. Entscheidend ist, dass Digitalisierung als konkreter Nutzen spürbar wird und nicht als zusätzliche bürokratische Last.