Forderung 6: Hoher Stellenwert von Qualität und Innovation

Überbordende Bürokratie ist ein Hindernis auf dem Weg zum Markt und verlangsamt damit immer häufiger die Innovationszyklen. Wichtig ist daher, die Innovationskultur zu fördern. Dadurch wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Wahrscheinlichkeit, langfristig am Markt bestehen zu können, erhöht.

Mit Vollgas in den Markt

Die Geschwindigkeit von der Idee über den Markteintritt bis hin zur Erstattung wird immer wichtiger. Diese Innovationskraft muss unterstützt, bestehende Markthemmnisse müssen beseitigt werden. Schließlich ist der rasche Zugang für Patienten zu innovativen In-vitro-Diagnostika und Medizinprodukten auch eine Frage der Erstattung. Insbesondere im extramuralen Bereich fehlt ein zentraler, transparenter, nachvollziehbarer und einheitlicher Einreich- und Erstattungsprozess. Gleichzeitig darf das Thema Qualität auch in Pandemiezeiten nicht in den Hintergrund rücken: Es muss eine Stelle geben, die zum Thema Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und persönliche Schutzausrüstung aufklärt und Klarheit schafft. Gleichzeitig dürfen die üblichen Prüfmechanismen und Mindestkriterien für alle relevanten Wirtschaftsakteure am Markt auch im Pandemiefall nicht ausgehebelt werden.

Innovationen gezielt fördern

Und hier schließt sich der Kreis zum Vergaberecht: Die Medizinprodukte-Branche ist in vielen Bereichen Innovator, wird aber durch die Bürokratisierung der Geschäftsprozesse in ihrer Vorreiterrolle stark eingeschränkt. Die zentrale Forderung an Beschaffungsprozesse ist, dass diese nach einem freien und fairen Wettbewerb stattfinden sollen, der marktwirtschaftlichen Grundsätzen folgt. Das heißt auch, Konkurrenz aus dem Ausland zuzulassen. Europa ist im internationalen Vergleich kein Technologieführer und gerade Österreich wird von vielen Klein- und Mittelbetrieben dominiert, die unter dem regulatorischen Korsett des Vergaberechts leiden. Ein österreichischer Medizinprodukte-Unternehmer muss zum Beispiel die Regeln der Gewerbeordnung erfüllen. Über die Medizinprodukteverordnungen sind Unternehmen zusätzlich gezwungen, eine Reihe von Nachweisen zu erbringen, die belegen, dass der Schutz und die Sicherheit von Patienten und Anwendern ernst genommen werden. Das muss auch für Unternehmen gelten, die außerhalb Europas ihren Sitz haben und hier ihre Produkte und Leistungen anbieten wollen.

Qualität braucht neuen Stellenwert

In Zeiten immer knapper werdender Budgets bei gleichzeitig steigenden Gesundheitsausgaben ist es aus Sicht der AUSTROMED dringend notwendig, dass in Zukunft bei Vergabeverfahren zur Beschaffung von Medizinprodukten nicht mehr vorwiegend der Preis, sondern vor allem der Gesamtnutzen für die Patienten und in weiterer Folge für das Gesundheitswesen in den Fokus gerückt werden. Die Entwicklung weg von einer derzeit fast ausschließlich preisgesteuerten, hin zu einer nutzenorientierten Beschaffung ist unumgänglich. Diesen notwendigen Veränderungsprozess will die AUSTROMED im konstruktiven Dialog aktiv mitgestalten. So erhält die Qualität als Kriterium bei der Beschaffung von Produkten wieder den ihr gebührenden Stellenwert.