Die ÖGZ und ÖGPath empfehlen die Verwendung einer einheitlichen nationalen Nomenklatur für die gynäkologische Zytologie.
Die neue Nomenklatur-Empfehlung ist im verbalen Teil stark an das Bethesda-System angelehnt und verwendet die gültige WHO-Nomenklatur, verlässt aber die bisherige Pap-Gruppierung nicht.
Die 8 Pap-Kategorien ermöglichen klare klinische Implikationen. Konsens besteht darüber, dass bis zum Vorliegen der neu gefassten Abklärungsleitlinie der OEGGG auffällige Abstriche der neuen zytologischen Nomenklatur entsprechend der noch gültigen OEGGG-Leitlinie (2015)5 abgeklärt werden sollen.