Einigung bei Bereitschaftsdienst bringt Honorarplus von 26%

Nach intensiven Verhandlungen konnte der Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen in Niederösterreich neu geregelt werden. Ab 1. Juli 2019 gelten – vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien der Sozialversicherung – neue Bedingungen, die sowohl für die Ärzteschaft als auch die Bevölkerung deutliche Verbesserungen bringen sollen.

Der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, meint dazu: „Wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit der NÖ Gebietskrankenkasse und dem Land Niederösterreich eine ausgezeichnete Lösung für alle Beteiligten erzielen konnten. Es war uns von Beginn an wichtig, die betroffene Kollegenschaft miteinzubeziehen. Wir haben daher zweimal die Stimmung und Meinung zum jeweils aktuellen Verhandlungsstand abgefragt und das Umfrageergebnis in die Verhandlungen miteinbezogen.“

Die deutlichste Verbesserung für die Patienten zeigt sich in den niederösterreichweit geregelten Öffnungszeiten der Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen. So werden künftig alle diensthabenden Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet haben. Davor ab 8 Uhr und danach bis 14 Uhr haben die zum Dienst eingeteilten Ärzte Zeit für Visiten. Teil des Gesamtpakets ist auch eine deutliche Erhöhung sowohl des Honorars der grundsätzlichen Bereitschaft als auch der Arzttermine in den Ordinationen und der Visiten. Wichtig war laut Kammer, die Freiwilligkeit der Teilnahme von Ärzten mit der verlässlichen Versorgungssicherheit der Menschen im gesamten Bundesland in Einklang zu bringen.

„Wir sind den Vertretern der Ärzteschaft entgegengekommen und haben für unsere Versicherten und die Menschen in Niederösterreich viel erreicht“, sagt der Obmann der NÖGKK, Gerhard Hutter, zum Verhandlungsergebnis. „Kostete der Wochenenddienst pro Halbjahr bisher rund 3,5 Millionen Euro, so schätzen wir, dass wir allein für das heurige zweite Halbjahr Mehrkosten von 900.000 Euro haben werden. Das entspricht einer Erhöhung der Ärztevergütung um rund 26 Prozent.“ In den kommenden Wochen soll das System von der NÖ Ärztekammer, der NÖ Gebietskrankenkasse und dem Land Niederösterreich unter Einbeziehung der Expertise von Notruf NÖ weiterentwickelt werden, sodass voraussichtlich ab kommendem Jahr auch interessierte Wahlärztinnen und –ärzte mit abgeschlossener allgemeinmedizinischer Ausbildung sich am Bereitschaftsdienst beteiligen können. Damit erhält die Ärzteschaft in den Regionen die Chance, ihre Arbeit wesentlich besser mitzugestalten und an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen.

Seit Jahrzehnten haben Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag an Wochenenden und Feiertagen ihre Ordinationen geöffnet und fahren auf Visiten, um kranke Menschen ärztlich zu versorgen. Grundlage war eine Regelung im Gesamtvertrag, den jeder Allgemeinmediziner bei Übernahme eines Kassenvertrags mit der Gebietskrankenkasse unterschrieben hat. Im Februar dieses Jahres hat der Verwaltungsgerichtshof diese Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen jedoch aus formalen Gründen aufgehoben. Dennoch haben viele Ärzte die Dienste freiwillig weitergeführt. „Dafür wollen wir uns ausdrücklich bedanken“, meint Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte MR Dr. Dietmar Baumgartner. (red)