Verfassungsrichter sollen Ärzte zu Bereitschaftsdiensten zwingen

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Das Burgenland brachte Verfassungsklage zur Ärztebereitschaft ein. Der Landeshauptmann ortet ein „Recht auf wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch an Wochenenden“. Die Ärztekammer ortet eine „Zwangsrekrutierung“.

Das Burgenland pocht auf verpflichtende Bereitschaften für Ärzte an Wochenenden und Feiertagen und hat hierzu wie erwartet eine Verfassungsklage zum Ärztegesetz eingebracht – mit dem Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erklärte dazu am Montag: „Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch an Wochenenden, Feiertagen und anderen Randzeiten gewährleistet ist.“ Seit Mitte 2021 sei der Not- und Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht für die praktischen Ärzte im Burgenland nicht mehr verpflichtend. Das sei unverständlich, so Doskozil: „Dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen selbst regeln kann, ist ein unhaltbarer Zustand. Unsere Verfassungsklage hat daher das Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen.“

Der Präsident der burgenländischen Ärztekammer Michael Lang betont, man habe Doskozil ein Konzept für die Bereitschaftsdienste übermittelt, das aber unbeantwortet geblieben sei. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat am Dienstag Unverständnis über die Verfassungsklage des Burgenlandes gegen die Bestimmungen zu den Wochenend-Bereitschaften geäußert. Diese Bereitschaftsdienste seien Verhandlungssache und können nicht erzwungen werden, betonte die ÖÄK in einer Aussendung. „Die Ansicht des Landeshauptmanns ist faktisch wie rechtlich unhaltbar“, erklärte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres: „Verträge haben es an sich, dass man für Lösungen ein Einvernehmen braucht – wenn ein solches nicht besteht, dann den Landeshauptmann zu ermächtigen, Ärztinnen und Ärzte zum Dienst zu zwingen, ist nicht nur rechtlich unmöglich, sondern zeigt auch wie das Land Burgenland gedenkt, mit Ärztinnen und Ärzten umzugehen.“ Eine Zwangsrekrutierung sei „undenkbar“, meinte auch ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart. (red/APA)