Die Wiener Ärztekammer beschließt eine Selbstverpflichtung für eine Frauenquote auf Wahllisten. Über die Hälfte der Ärzteschaft sind Frauen, das müsse sich in der Standespolitik widerspiegeln.
Die Vollversammlung der Wiener Ärztekammer hat in ihrer jüngsten Sitzung eine selbstverpflichtende Quotenregelung zum Frauenanteil innerhalb des Vollversammlungsgremiums befürwortet. Bei der Erstellung der Wahllisten für die nächste Ärztekammerwahl sei auf einen Frauenanteil von zumindest 40 Prozent zu achten, vorzugsweise mittels eines Reißverschlusssystems. Ziel sei, den Frauenanteil unter den gewählten Mandatar:innen der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien auf zumindest 40 Prozent zu erhöhen.
„Die Medizin wird immer weiblicher, Frauen stellen bereits mehr als die Hälfte des ärztlichen Personals. Es ist daher längst an der Zeit, dass wir Ärztinnen unsere Interessen in den Organen der Standesvertretung selbst vertreten“, betont Antonia Greb, Leiterin des Referats für Frauenpolitik in der Ärztekammer für Wien. Es sei zwar schade, dass es einen solchen Beschluss überhaupt brauche, so Greb, „aber Wahllisten, die auf den ersten zwölf Plätzen mit einer einzigen Frau auf Position elf antreten, wie bei der letzten Ärztekammerwahl, sind trauriger Beweis, dass es zumindest einer Selbstverpflichtung bedarf, um die Kolleginnen in der ärztlichen Standespolitik abzubilden“. In Österreich gelte die Gleichberechtigung der Geschlechter. Greb: „Trotzdem sind wir gerade in der Medizin von dieser Gleichberechtigung noch weit entfernt aufgrund starrer hierarchischer Systeme.“ (red)