Lieferengpässe: „Aktion scharf“ und Einschränkung von Parallelexporten

Seit dem 1. April ist die Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Österreich in Kraft. Damit sollen Lieferengpässe – die es auch unabhängig von der Corona-Krise gibt – rechtzeitig sicherbar werden, damit Ärzte und Apotheken gegensteuern können.

Im Februar hat das Gesundheitsministerium eine Verordnung veröffentlicht, die dazu beitragen soll, Lieferengpässe für Arzneimittel zu verhindern. Damit kann unter anderem für betroffene Medikamente eine Exportbeschränkung verhängt werden. So soll sogenannten Parallelexporten im Fall des Falles ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verordnung ist jetzt mit 1. April 2020 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass der Zulassungsinhaber eine voraussichtliche Nicht-Lieferfähigkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ab zwei Wochen in das öffentlich einsehbare Melderegister des BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) einmeldet. Diese Produkte unterliegen dann, solange sie in diesem Register aufscheinen, einem temporären Exportverbot. Ausgearbeitet wurde die Verordnungen in einer Taskforce, in der alle Stakeholder des Gesundheitswesens eingebunden waren.

Arzneimittelengpässe sind aber ein komplexes Problem. Hier spielen – wie jetzt nicht zuletzt durch die Corona-Krise sichtbar wird – auch die Pharmapreise und die Verlagerung der Produktion der Wirkstoffe vor allem in asiatische Staaten und an immer weniger Standorte eine Rolle. Nicht alle Marktteilnehmer erwarten deshalb eine Lösung der Schwierigkeiten durch Maßnahmen wie Exportverbote. (rüm)

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