Emotionales Thema: Impfung als Voraussetzung für Gesundheitsberufe?

Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der medizinischen Forschung und haben neben den verbesserten Hygienemaßnahmen sehr viel zur Gesundheit der Menschen und zum Wohlstand unserer Zeit beigetragen. Ohne Impfungen wären viele Infektionskrankheiten, die heute keine Bedrohung mehr darstellen, eine große Gefährdung für Kinder und Erwachsene. Gerade jetzt, in Zeiten der Coronavirus-Pandemie, ist das Thema Impfung wieder in aller Munde, und es werden große Hoffnungen – dass unser Leben wieder in seine „Normalität“ zurückkehrt – in die Entwicklung von effektiven und nebenwirkungsarmen Schutzimpfung(en) gegen SARS-CoV-2 gesetzt. Impfungen gehören zu jenen Maßnahmen der Medizin, die am meisten Leben – von allen medizinischen Interventionen zusammengerechnet – gerettet haben. Dennoch sehen wir zunehmend eine unerklärliche Skepsis gegen Impfungen; auch von Eltern, die selbst geimpft wurden und daher ohne schwere beeinträchtigende Erkrankungen aufwachsen konnten und die heute ihre Kinder nicht mehr impfen lassen wollen.

Sich und andere schützen

Eine gezielte Informationspolitik der zuständigen Stellen – Behörden, Ärzteschaft – würde dazu beitragen, das Problem der Impfskepsis zu entschärfen. Ärzte haben eine moralische Verpflichtung, die gut belegte Nutzen-Risiko-Bewertung dieser Maßnahmen klar zu formulieren und laienverständlich aufzuklären. Hier geht es nicht um die subjektive Ansicht des einzelnen Arztes oder um seine Weltanschauung, sondern um eine objektive, dem akzeptierten Stand der Wissenschaft entsprechende Information. Desinformation in der Medizin ist eines der drängendsten Themen der heutigen Tage, und leider ist gerade der Themenkomplex Impfen ein wesentliches Ziel von Desinformation und Fake News.
Auch die Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, sind oftmals nicht ausreichend geschützt, obwohl sie regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Patienten und auch infektiösem Material kommen. Für diese Menschen wäre es besonders wichtig, eine schützende Immunität aufzubauen, da sie einerseits selbst einer erhöhten Infektionsgefährdung ausgesetzt sind und andererseits auch die Infektion an andere vulnerable Personen weitergeben können. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie haben wir von vielen Angehörigen der Gesundheitsberufe gehört, die schwer an COVID-19 erkrankt waren und gestorben sind, vor allem in unserem Nachbarland Italien.

Sicht der Bioethikkommission

Die Bioethikkommission hat sich bereits 2015 mit Impfungen gegen von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionserkrankungen, in diesem Fall mit den Masern, auseinandergesetzt und eine ausführliche Stellungnahme dazu veröffentlicht. Fazit dieser Stellungnahme, die unter dem Motto „Information – Motivation – Transparenz“ steht, war unter anderem die Empfehlung einer Verpflichtung für das Gesundheitspersonal zur Impfung aus ethischer Sicht. Kein Mensch sollte dem Risiko ausgesetzt werden, wenn er ins Krankenhaus geht oder mit einem Arzt oder einer Pflegeperson konfrontiert ist, sich mit einer vermeidbaren Infektionserkrankung anzustecken, die schwere Folgen bis zum Tode haben kann. Gerade Personal im Gesundheitswesen trägt hier eine besondere Verantwortung!
Im Jahr 2019 wurde von der Bioethikkommission eine ergänzende Stellungnahme veröffentlicht, in der sogar eine allgemeine Verpflichtung zur Impfung unter bestimmten Bedingungen für ethisch gerechtfertigt angesehen wird; nämlich dann, wenn der Eingriff harmlos für die einzelne Person ist und wenn die Krankheit für die Gesundheit gefährlicher als der Eingriff ist. Je größer der Nutzen einer Impfung insgesamt, desto eher erscheint der Eingriff in die körperliche Integrität des Einzelnen gerechtfertigt. Hier geht es um die Verhältnismäßigkeit – die Kommission sah im Frühjahr 2019 die Verhältnismäßigkeit bei Masern jedenfalls gewahrt und sprach sich daher für eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern aus. Darüber hinaus forderte sie dazu auf, eine allfällige Ausweitung der Impfpflicht evidenzbasiert und regelmäßig zu überprüfen. So eine Ausweitung könnte beispielsweise bei einer Einschleppung der Polio, die ja noch immer in einigen Ländern der Welt vorkommt, nach Österreich stattfinden.
Länder wie die Vereinigten Staaten von Amerika haben – anders als Österreich – eine lange Tradition einer gesetzlichen Impfpflicht. Dort werden Impfungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die Patientenkontakte haben, vorgeschrieben. Im Sinne des Nichtschadens- und des Wohltunsprinzips können Argumente für Präventivmaßnahmen gesehen werden: Durch die Impfung wird eine Ansteckung mit einer Infektionskrankheit und die daraus folgenden möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen verhindert. Darüber hinaus werden nicht nur der Geimpfte selbst, sondern auch andere Menschen vor einer Erkrankung geschützt.
Es ist für uns selbstverständlich, dass kein Mensch einen anderen Menschen fahrlässig mit einer Krankheit infizieren soll, dies ist eine zwischenmenschliche Verpflichtung. Umso mehr gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen, den ihnen anvertrauten Patienten oder Heimbewohnern keinen Schaden zuzufügen.
Im Sinne des Prinzips des Nichtschadens sind Ärzte und Pflegende sowie alle anderen Menschen mit Patientenkontakten aufgerufen, Vorkehrungen zu treffen, die eine Ansteckung mit Infektionskrankheiten verhindern helfen. Eine dieser Maßnahmen ist die Schutzimpfung. Eine Ansteckung anderer kann auch in einem Zeitfenster erfolgen, in dem ein Erkrankter noch keine Symptome hat, er oder sie sich der Erkrankung noch nicht bewusst ist, was ebenfalls durch Impfungen vermieden werden kann.
Das Robert-Koch-Institut in Deutschland zählt die Beschäftigten im Gesundheitswesen seit den 1980er-Jahren zu den Personengruppen, die jedenfalls gegen Influenza geimpft werden sollten. Lehnen diese eine Impfung ab, erhebt sich die Frage der notwendigen Folgen. Im Sinne des Nichtschadensprinzips könnte das von einer Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringem Patientenkontakt – bis hin zu einer verpflichtenden Impfung in speziellen sensiblen Bereichen (zum Beispiel Neonatologie oder Transplantation) reichen.

Vorbildfunktion

Umfragen haben ergeben, dass verpflichtende Impfungen im Krankenhausbereich angenommen werden würden, wenn auch die Akzeptanz zwischen den Berufsgruppen der Ärzte und der Pflege variierte.
Der Bogen reicht vom Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bis zum allgemeinen Wohl. Ist es ethisch vertretbar – ja sogar geboten –, die Autonomie des Einzelnen zu beschränken, wenn ein Nutzen für andere Menschen und die Gemeinschaft erzielt werden kann? Wie steht es um die Solidarität? Der Ethiker Georg Marckmann zieht folgende Kriterien als ethische Legitimation für Präventionsprogramme heran: nachgewiesene Effektivität, günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis und akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis. All diese Kriterien werden von Impfungen erfüllt.
Ein weiterer Grund, weshalb Ärzte und andere im Krankenhaus beschäftigte Personen es als eine professionelle Verpflichtung ansehen sollten, sich gegen Infektionskrankheiten impfen zu lassen, besteht darin, als „Rolemodel“ voranzugehen und damit ein öffentliches Bekenntnis für die Impfung abzugeben.

Die Originalversion des Artikels ist in Universum Innere Medizin 8/2020 erschienen.