Das Risiko für Nadelstichverletzungen halbieren

Stich- und Schnittverletzungen gehören zu den häufigsten Unfällen von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Da die Meldung einer Nadelstichverletzung an die AUVA erst erfolgen muss, wenn ArbeitnehmerInnen mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig sind (§ 363 ASVG), wird von einer Dunkelziffer von 80–90 % ausgegangen. Das Hauptrisiko einer Verletzungen durch spitze/scharfe Instrumente besteht in der Übertragung von Infektionskrankheiten, allen voran Hepatitis B, Hepatitis C und HIV.
Im Juni 2010 reagierte die EU auf das Gefährdungspotenzial durch Nadelstiche mit der Richtlinie 2010/32/EU (pdf-Datei, 750 kB) zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor. Die Umsetzungsfrist endet im Mai 2013. Ein entsprechender Begutachtungsentwurf zur österreichischen Nadel­stichverordnung (CELEX-Nr. 32010L0032) wurde bereits formuliert.

Die Vorkehrungsmaßnahmen umfassen

  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen,
  • Expositionsvermeidung,
  • Information und Unterweisung,
  • Vorkehrungen für den Fall von Verletzungen und
  • Förderung des Gefahrenbewusstseins

Unter anderem sind folgende konkrete Vorschriften formuliert:

  1. Das Wiederaufsetzen der Schutz­kappe auf die gebrauchte Nadel ist verboten.
  2. Es sind medizinische Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Verwendung von scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten ist – wenn möglich – durch Änderung der Verfahren zu vermeiden.
  4. Es sind sichere Verfahren für den Umgang mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten sowie für den Umgang und die Entsorgung von kontaminierten Abfällen festzulegen und umzusetzen.
  5. So nahe wie möglich an den Arbeitsplätzen, an denen scharfe oder spitze medizinische Instrumente verwendet werden könnten, sind deutlich gekennzeichnete und technisch sichere Behälter für die Entsorgung von scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten aufzustellen.

Dass gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen greifen, zeigt die Abnahme der Nadelstichverletzungen in US-amerikanischen Spitälern nach Inkrafttreten des „Needlestick Safety and Prevention Act“ (NSPA) im Jahr 2000. Der NSPA verpflichtet Arbeitgeber zur Bereitstellung von medizinischen Instrumenten mit integrierten Schutzmechanismen. Dadurch konnte die Zahl der Nadelstichverletzungen auf die Hälfte verringert werden (Abb.).