e-Rezept und e-Medikation – digital, praktisch, verwirrend

Während der Pandemie wurde aus der Not eine Tugend gemacht und eine Lösung gesucht, Rezepte auch ohne direkten Kontakt ausstellen zu können. Jetzt sorgt die Rückkehr zu den eigentlichen Funktionen von e-Rezept und e-Medikation für erhebliche Verwirrung. Allerdings sind Neuerungen unterwegs.

Die Digitalisierung von Rezepten sollte immer eine frühe Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte sein – doch die Coronapandemie wirbelte einiges durcheinander. Weil das e-Rezept technisch und rechtlich noch nicht fertig war und die Fertigstellung zu lange gedauert hätte, entschied man sich, die in Ausrollung befindliche e-Medikation zu nutzen. Doch jetzt sorgt die Rückkehr zu den eigentlichen Plänen für Unruhe.

Ärztekammer kritisiert verteilte Zuständigkeiten

Für Prof. Dr. Dietmar Bayer, Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark und Digitalisierungsexperte der ersten Stunde, ist angesichts der Probleme unverständlich, warum mehrere IT-Firmen an der Entwicklung von e-Projekten im Gesundheitswesen arbeiten. Aktuell gebe es die ELGA GmbH, die zu je einem Drittel Bund, Länder und Sozialversicherung gehört, die IT-SV, eine Tochter der SV-Träger, und die SVC, die eine hundertprozentige Tochter des Dachverbands ist. „Aber wir haben auch den Fall, dass zum Beispiel die ELGA GmbH für die e-Medikation zuständig ist, während wiederum das e-Rezept ein Projekt der SVC ist. Dass diese Konstellation gerade in der aktuellen Situation, in der das e-Rezept die e-Medikation als Tool für die kontaktlose Medikamentenverschreibung ablöst, Probleme mit sich bringt, kann sich wohl jeder vorstellen“, kritisiert Bayer.

Pandemiebedingte Zwischenlösung beendet

Doch genau das ist eigentlich gar nicht der Plan: e-Medikation und e-Rezept sollen nebeneinander bestehen und wie geplant unterschiedliche Aufgaben erfüllen, hört man aus dem Dachverband. Getrennt werde nur die pandemiebedingte Zwischenlösung. Die e-Medikation soll helfen, dass nachfolgende Behandler:innen wissen, was andere verordnet haben. Das soll unbeabsichtige Wechselwirkungen und Polymedikation eindämmen. Deshalb ist die e-Medikation auch eine Anwendung der ELGA, die genau dafür die Basis sein soll. Das e-Rezept wiederum dient vor allem der Digitalisierung der Verrechnung mit den Krankenversicherungen. Im Normalfall werde also eine Verordnung sowohl in der e-Medikation als auch als e-Rezept gespeichert. Und das funktioniere in dem Moment, wo die e-card gesteckt wird. Das Problem: Während der Pandemie hat auch die Eingabe der SV-Nummer für beides gereicht, damit Patient:innen bei Dauerverschreibungen nicht in die Ordinationen kommen mussten.


DOCTOR’S PERSPECTIVE

„Es gibt im Gesundheitswesen viele Projekte, die gleichzeitig laufen – aber nicht gut mit der Ärzteschaft abgestimmt sind. So entstehen Lösungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Das nimmt den Ärzt:innen die Freude an der Digitalisierung.“

Dr. Alexander Moussa
Leiter des Referats e-Health in Ordinationen der ÖÄK


Mit 30. 06. endete das allerdings. Die Folge: Ärzt:innen können weiter ohne e-card-Steckung elektronisch Rezepte ausstellen, aber dann nicht mehr in der e-Medikation einspeichern. Dazu sind im Fall der Einlösung allerdings auch wiederum die Apotheken verpflichtet. Soll heißen, sie müssen die Abgabe des Medikaments in der e-Medikation nachtragen, wenn es nicht schon eingetragen ist.

Remoteversion des e-Rezeptes als Pilotversuch

Mehr ein Kommunikationsproblem als eine technische Hürde? Im Gesundheitsministerium will man das so nicht sehen lassen und argumentiert mit den Umstellungen während und nach der Pandemie. Die Ärztekammer wiederum drängt darauf, früh eingebunden zu werden, damit das Feedback von Praktiker:innen rechtzeitig einfließen kann. „Es gibt im Gesundheitswesen viele Projekte, die gleichzeitig laufen – aber nicht gut mit der Ärzteschaft abgestimmt sind. So entstehen Lösungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Das nimmt den Ärzt:innen die Freude an der Digitalisierung“, kritisiert Dr. Alexander Moussa, Leiter des Referats „e-Health in Ordinationen“ in der Österreichischen Ärztekammer. Als Beispiel dafür nennt er, dass beim e-Rezept Suchtgiftrezepte und Privatrezepte „nicht von Beginn an entsprechend der medizinischen Versorgungsrealität mitgedacht wurden und nun nachträglich von den Arztsoftwarefirmen integriert sowie zum Teil auf Kosten der Ärzteschaft nachgerüstet werden müssen. Das schafft immer Unzufriedenheit und Argwohn.“

Abhilfe für die komplexe e-Rezept/e-Medikation-Situation soll allerdings schon im Hebst kommen, hört man aus den Sozialversicherungen. Dann soll der Pilotversuch für eine Remoteversion des e-Rezeptes starten. Patient:innen, die etwa nicht mobil sind, weil sie akut krank sind, oder im Fall von hochbetagten, bettlägrigen Personen können deren Betreuer:innen – ohne Bürgerkarte – die e-card ans Smartphone halten und den Arzt oder die Ärztin für die Rezeptur freischalten.