Nach dem Inkrafttreten der neuen österreichischen Gyn-Zyto-Nomenklatur mit 1. 1. 2018 erfolgte eine entsprechende Anpassung der OEGGG-Empfehlungen zur Diagnose und Therapie von CIN sowie Vorgangsweise bei zytologischen Befunden mit eingeschränkter Qualität.
Diese Leitlinie soll zu einer Vereinheitlichung und Standardisierung des Abklärungsmanagements führen und damit eine Unter- oder Übertherapie verhindern – d. h. die Anzahl an Konisationen senken und eine möglichst rasche Karzinomdiagnostik ermöglichen.
Neben den Grundpfeilern der Inspektion und Kolposkopie, Abnahme der konventionellen Zytologie und Histologie ist die HPV-Testung von entscheidender Relevanz, da eine persistierende HPV-High-Risk-Infektion eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung des Zervixkarzinoms und seiner Vorstufen darstellt.
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