Im Rahmen der neurologischen Begutachtung ist die Feststellung des exakten Zeitpunktes der Manifestation des Nervenschadens wesentlich für die Bestimmung der Ursache.
Der klinisch-neurologische Befund ist nie isoliert zu erheben, sondern immer zusammen mit einem internen und psychischen Befund. Funktionsdiagnostische Untersuchungen sind in der Regel ein „Muss“ bei der Begutachtung peripher Nervenläsionen. Die EMG-Untersuchung ermöglicht die Differenzierung zwischen organischer und nichtorganischer Schädigung.
Während die Beurteilung, ob z. B. eine operative Behandlung lege artis war, einem/einer chirurgischen Sachverständigen obliegt, ist die Feststellung eines aus dem Vorfall resultierenden neurologischen Gesundheitsschadens Aufgabe der Neurologen/Neurologinnen.
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